Europa-Union bekräftigt Forderung nach Wahlrechtserweiterung für EU-Bürger

Sie leben seit Jahren in Deutschland, gehen einer Arbeit nach, schicken ihre Kinder auf deutsche Schulen und sind voll integriert. Dennoch haben Millionen EU-Bürger in unserem Land nach wie vor nicht das Recht, an Wahlen zu Landtagen oder zum Bundestag teilzunehmen. Die Europa-Union will diesen Zustand nicht länger hinnehmen und hat am Wochenende in Berlin ihre Forderung nach einer Ausdehnung des Wahlrechts auf alle EU-Bürger bei regionalen und nationalen Wahlen bekräftigt. Die 80 Delegierten aus dem gesamten Bundesgebiet erklärten einstimmig, dass sie sich auf allen Ebenen für eine Wahlrechtsreform einsetzen werden, wenn nötig auch für eine Änderung des Grundgesetzes.

Die Europa-Fahne weht zwar auch auf dem Reichstag. EU-Bürger dürfen aber noch immer nicht an Bundestagswahlen teilnehmen. (© jarma - Fotolia.com)

Der Bundesausschuss der Europa-Union hat die Landesverbände aufgerufen, bei ihren jeweiligen Landtagen eine Debatte über eventuelle Änderungen auch der eigenen Landesverfassung bzw. der Wahlgesetze anzustoßen. Die Abgeordneten  des Europäischen Parlaments, des Bundestags und der Landtage sowie die Landesregierungen werden aufgefordert, sich für eine Änderung des Grundgesetzes (und gegebenenfalls des EUV) mit dem Ziel des Wahlrechts für Unionsbürger auf allen Ebenen einzusetzen. (Beschluss)

Auch die Straßenforen im Rahmen der Aktion „Europa mitbeStimmen“ und die Nutzung der Europäischen Bürgerinitiative „Let me vote“ sollen für diese Kampagne, die für die Stärkung der europäischen Demokratie unerlässlich ist, genutzt werden. Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger bietet hierfür eine besondere Gelegenheit.

Eine Ausweitung des Wahlrechts für die Landtage auf alle EU-Bürger hat bereits der Bundeskongress der Europa-Union Ende letzten Jahres  gefordert. Der Vorstand des Netzwerks Europäische Bewegung hat diese Initiative aufgegriffen und unterstützt das Anliegen ausdrücklich.