Der Bundesausschuss der Europa-Union hat die Landesverbände aufgerufen, bei ihren jeweiligen Landtagen eine Debatte über eventuelle Änderungen auch der eigenen Landesverfassung bzw. der Wahlgesetze anzustoßen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, des Bundestags und der Landtage sowie die Landesregierungen werden aufgefordert, sich für eine Änderung des Grundgesetzes (und gegebenenfalls des EUV) mit dem Ziel des Wahlrechts für Unionsbürger auf allen Ebenen einzusetzen. (Beschluss)
Auch die Straßenforen im Rahmen der Aktion „Europa mitbeStimmen“ und die Nutzung der Europäischen Bürgerinitiative „Let me vote“ sollen für diese Kampagne, die für die Stärkung der europäischen Demokratie unerlässlich ist, genutzt werden. Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger bietet hierfür eine besondere Gelegenheit.
Eine Ausweitung des Wahlrechts für die Landtage auf alle EU-Bürger hat bereits der Bundeskongress der Europa-Union Ende letzten Jahres gefordert. Der Vorstand des Netzwerks Europäische Bewegung hat diese Initiative aufgegriffen und unterstützt das Anliegen ausdrücklich.