Nach den Diskussionen innerhalb der Landes- und Kreisverbände wurden diese Beiträge in zwei Landeskonferenzen besprochen und zur Vorlage an den Bundesverband weitergeleitet.
Auf diesen Seiten finden Sie alle Text- und auch Beschlussvorlagen.
Auf dem Bundeskongress am 26. und 27. November 2011 in Berlin hat das Präsidium nun einen Entwurf zum Grundsatzprogramm vorgestellt, der mit großer Mehrheit von den Delegierten verabschiedet wurde.
Der Entwurf soll nun ein Jahr lang auf allen Verbandsebenen sowie auch außerhalb der Europa-Union diskutiert werden. Die feierliche Verabschiedung des neuen Grundsatzprogrammes, das sich dem Geist von Hertenstein verpflichtet fühlt, ist für den Bundeskongress 2012 in Düsseldorf vorgesehen.
Nachstehend finden Sie unseren Text- und Diskussionsbeitrag, der teilweise in die Beschlussvorlage eingeflossen ist.
DIE VERFASSTHEIT EUROPAS
Wie sieht ein föderales Europa aus? Wie kann die Subsidiarität gestärkt werden, wie die Entscheidungskraft der EU?
Die Forderung der Europa-Union Deutschland nach einem föderal organisierten Europa, die bereits vor rund 60 Jahren bei ihrer Gründung gestellt wurde, muss weiter Ziel der Europa-Union bleiben.
Nur ein europäischer Bundesstaat ist langfristig in der Lage, die anstehenden Probleme auf europäischer Ebene effizient zu lösen.
Ein solcher Bundesstaat könnte aus einem Zweikammersystem bestehen (ähnlich dem der USA):
1. ein direkt gewähltes europäisches Parlament bestehend aus Abgeordneten der zur Zeit 27 Nationalstatten
2. eine zweite Kammer bestehend aus je 1-3 Vertretern der Nationalstaaten (abhängig von der Größe des Landes).
Aufgabe der beiden Kammern ist die Verabschiedung von Gesetzen sowie die Wahl einer europäischen Regierung, die von einem Ministerpräsidenten geführt wird.
An der Spitze der EU sollte ein in unmittelbarer Wahl durch EU-Bürgerinnen und Bürger für 6 Jahre gewählter Präsident (Wiederwahl einmal möglich) stehen.
Die Vorteile einer solchen Lösung wären klare Verantwortlichkeiten und effiziente Strukturen, die europäische Politik aus einem Guss ermöglichten.
Solche klaren Strukturen würden es auch den Bürgerinnen und Bürgern Europas erleichtern, sich mit der EU zu identifizieren, insbesondere durch die Direktwahl des Präsidenten der Europäischen Union.
Ein solch verfasstes Europa sollte sich auf einige wesentliche Politikfelder beschränken, die unbedingt europäischer Lösungen bedürften:
a) gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
b) gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik
c) gemeinsame Integrationspolitik
d) gemeinsame Energiepolitik
e) gemeinsame Sozialpolitik
f) gemeinsame Sicherheitspolitik (Terrorbekämpfung).
Bei den anderen Politikfeldern, z.B. Bildungspolitik, Kulturpolitik, Verkehrspolitik etc. sollten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Nationalstaaten bzw. in föderal verfassten Nationalstaaten die Bundesländer und die Kommunen in Abstimmung mit der EU zuständig sein, was zu klaren Zuständigkeiten zwischen „Europa“ und den Nationalstaaten führen würde.
Wir sind selbstverständlich keine Utopisten, die glauben, dass ein solch föderal
verfasstes Europa in absehbarer Zeit zu erreichen sein wird, weil die Nationalstaaten noch nicht so weit sind, auf solch weit reichende Souveränitätsrechte zu verzichten.
Deshalb sollten in den nächsten Jahren verstärkt Überlegungen zu Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Institutionen angestellt werden.
Wir sind der Auffassung, dass sich die EU mit dem Lissabon-Vertrag auf dem richtigen Wege befindet, ihre Entscheidungskraft zu stärken, indem sie sich durchgerungen hat, das strikte Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) auf das Mehrheitsprinzip umzustellen.
Das Mehrheitsprinzip muss mit der Zeit auf alle politischen Entscheidungen ausgedehnt werden, damit Europa mit einer Stimme spricht.
Was ist unsere Vorstellung von Demokratie und Europa? Wie können die Bürgerinnen und Bürger stärker beteiligt werden?
Unsere Grundforderung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU stärker an der Willensbildung und den Entscheidungen der EU beteiligt werden.
Europa ist für viele Bürgerinnen und Bürger noch zu abstrakt und hauptsächlich mit viel Bürokratie und Technokratie verbunden.
Die Parteien, der Bundestag und die Länderparlamente sowie die Medien, die über Europa berichten, müssen gewaltige Anstrengungen unternehmen, um „Europa“ mehr in das Bewusstsein der Menschen zu bringen.
Es müsste immer wieder aufgezeigt werden, wie positiv sich die europäische Integration vor allem auch für Deutschland ausgewirkt hat:
Frieden, Wohlstand, Reisefreiheit, Krisenbewältigung in der Finanzkrise.
Ganz deutlich müsste herausgearbeitet werden, dass ein Nationalstaat alleine nicht mehr in der Lage ist, die anstehenden Probleme zu lösen.
Es muss endlich aufhören, dass die EU als Sündenbock für alle Missstände hingestellt wird.
Die Schulen müssten verstärkt junge Menschen im Unterricht an Europa heranführen und deutlich machen, dass es für unser Land keine Alternative zu Europa gibt.
Europäische Organisationen, Verbände und Institutionen sind aufgefordert, einen breiten Dialog über europäische Fragen zu führen, um Menschen verstärkt mit dieser Thematik vertraut zu machen und auch die Kommunen als gelebter Ort der Demokratie müssen durch verstärkte Partnerschafts- und Bildungsarbeit den Europa-Gedanken immer wieder in ihrer Bevölkerung verankern.
Bei den Direktwahlen zum Europäischen Parlament müssen noch mehr Anstrengungen unternommen werden, um eine höhere Wahlbeteiligung zu erzielen und der Bevölkerung deutlich zu machen, dass vor allem über das Europäische Parlament ihre Anliegen und Anregungen aufgenommen werden.
Den Bürgern muss deutlich gemacht werden und sie müssen das Gefühl dafür bekommen, dass sie mit ihrer Stimme bei den Direktwahlen zum Europäischen Parlament etwas für Europa bewirken können.
Es ist zu begrüßen, dass die Rechte des Europäischen Parlamentes über die letzen Jahre hin beträchtlich erweitert wurden. Nach Lissabon entscheiden nun das Europäische Parlament und der Europäische Rat gleichberechtigt über die Europäische Gesetzgebung (ausgenommen Steuerpolitik).
Das Parlament wählt jetzt den Kommissionspräsidenten und sagt ja oder nein zu den einzelnen Kommissionsmitgliedern.
Welche institutionellen Reformen sind notwendig?
Im Lissabon-Vertrag ist auch eine Reform der Institutionen verankert. Wir müssen im Folgenden abwarten, wie deren Ausgestaltung sich entwickelt. Zu begrüßen ist sicherlich die Einführung eines neuen Präsidenten des Europäischen Rates (für 2 1/2 Jahre gewählt), was den Vorteil hat, dass an der Spitze mehr Kontinuität gewahrt wird.
Auch die Ausdehnung des Gesetzgebungsrechts des Europäischen Parlaments ist positiv zu werten (rund 75% der Gesetzgebung). Hier sollte das Ziel in den nächsten Jahren sein, die Gesetzgebungszuständigkeit des Parlaments auf alle Gebiete zu erweitern. Zu fordern ist auch ein legislatives Initiativrecht für das Europäische Parlament, was zurzeit ausschließlich bei der Europäischen Kommission besteht.
Bei zukünftigen Erweiterungen in der EU stellt sich die Frage, ob die EU-Kommission in der derzeitigen Form noch effizient arbeiten kann (je Land ein Kommissar). Es müsste gelingen, sich auf eine geringere Zahl von Kommissaren zu einigen, um eine effektive Arbeit der Kommission zu gewährleisten.
Wie soll das Verhältnis von Mitgliedsstaaten und EU künftig aussehen?
Das Verhältnis muss ganz eindeutig durch das Prinzip der Subsidiarität geprägt werden, d.h. dass die Aufgaben dort wahrgenommen werden, wo sie am besten und kostengünstigsten erfüllt werden können.
Es sollte ein klarer Aufgabenkatalog aufgestellt werden, welche Aufgaben vorrangig auf europäischer Ebene wahrgenommen werden sollen; wobei wir uns bewusst sind, dass die Interdependenzen der einzelnen Politikbereiche es schwierig machen, klare Abgrenzungen zu ziehen.
Unzweifelhaft gehören Politikfelder wie Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschafts- und Finanzpolitik, Klimapolitik, Energiepolitik, Integrationspolitik, Terrorbekämpfung, Armutsbekämpfung sowie die Grundzüge der Sozialpolitik zum europäischen Aufgabenbereich.
Andere Politikbereiche wie z.B. Kulturpolitik und Bildungspolitik gehören vorrangig in den Bereich der Mitgliedsstaaten.
Soll Deutschland stärker die Gesamtinteressen der EU formulieren oder seine eigenen Interessen stärker artikulieren?
In einer Europäischen Union von zurzeit 27 Staaten wird die Entscheidungsfindung immer in einem Kompromiss liegen. Deutschlands Aufgabe muss es selbstverständlich sein, seine eigenen Interessen und Vorstellungen mit in den Beratungsprozess einzubringen und zu versuchen, Mehrheiten für diese Ziele zu gewinnen. Unser Land muss jedoch auch bereit sein, Abstriche von seinen eigenen Vorstellungen hinzunehmen, wenn die Mehrheit der Unionsländer die Sachverhalte anders sieht und zu anderen Entscheidungen kommt.
Gemeinschaftspolitik erfordert von den einzelnen Staaten ein Geben und Nehmen. Die Gesamtinteressen der EU stehen oft nicht von vornherein fest, sondern müssen in einem Konsultationsprozess der beteiligten Staaten herausgearbeitet werden.
Deutschland sollte seine Interessen am Anfang des Beratungsprozesses immer klar artikulieren und versuchen, so viel wie möglich davon durchzubringen.
Es muss jedoch auch bereit sein, im Gesamtinteresse der EU, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren, die ursprünglich nicht seinen
Vorstellungen entsprochen haben.
Auf welche (Zukunfts-)themen sollte sich die EU konzentrieren? Braucht sie zusätzliche Kompetenzen, sollte sie Kompetenzen wieder abgeben?
Zukunftsthemen für die EU sind ohne Zweifel eine aktive Friedenspolitik, Bekämpfung des Klimawandels, Kampf gegen den internationalen Terrorismus, weitsichtige Energiepolitik, Armutsbekämpfung. Hierbei handelt es sich um Themen, deren Lösung einen langen Atem, viel Kraft und Energie erfordern. Auch sind diese Probleme nationalstaatlich auf gar keinen Fall zu lösen und selbst die europäische Ebene alleine wird zu klein sein, um Lösungen für diese Fragen zu finden.
Damit Europa mit einer Stimme gegenüber den anderen Machtzentren der Welt (USA, China, Indien, Brasilien, Japan) sprechen kann, ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Nationalstaaten auf europäischer Ebene zwingend notwendig. Dies muss zwangsläufig auch zu einer Übertragung weiterer nationaler Souveränitätsrechte auf die Europäische Union führen. Will Europa nicht weiter an Bedeutung gegenüber den anderen Machtzentren der Welt verlieren, so muss es noch enger zusammenrücken, um mit einer Stimme zu sprechen.
Wie sieht eine faire und ausreichende Finanzierung der EU aus?
Der EU-Haushalt finanziert sich zurzeit zu 76% aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten. Weitere Einnahmen werden durch Zölle, Agrarabschöpfungen und Mehrwertsteuer-Eigenmittel erzielt.
Die Zusammensetzung der Einnahmen macht deutlich, dass die Mitgliedsstaaten den überwiegenden Anteil am Beitragsaufkommen leisten, womit ihre dominante Stellung deutlich sichtbar wird.
Aus Sicht der EU ist es verständlich, dass sie schon mehrfach Vorstöße unternommen hat, eigene Steuern zu erheben, um damit zwangsläufig die Abhängigkeit von den Mitgliedsstaaten zu verringern.
Solche Versuche stoßen regelmäßig auf deren strikte Ablehnung, weil sie u.a. befürchten, dass die Einführung einer „Europäischen Steuer“ zwangsläufig zu Lasten ihrer eigenen Steuereinnahmen führen würde; bei den klammen Kassen aller Mitgliedsstaaten ist kein Staat bereit, auf Steuereinnahmen zu verzichten.
Auch ist die Europäische Staatengemeinschaft noch nicht bereit, ihre Einflussmöglichkeiten auf die EU, die sie durch die überwiegende Finanzierung des EU-Haushaltes mit ihren Mitgliedsbeiträgen besitzt, aufzugeben.
Wir meinen, dass beim gegenwärtigen Stand der Integration die Chancen auf die Erhebung einer „Europäischen Steuer“ so gut wie aussichtslos sein werden. Nur ein Europäischer Bundesstaat wäre in der Lage, eigene Steuern zu erheben. (Karl-Jürgen Meyer)
DIE VERFASSTHEIT EUROPAS
Wie sieht ein föderales Europa aus? Wie kann die Subsidiarität gestärkt werden, wie die Entscheidungskraft der EU?
Die Forderung der Europa-Union Deutschland nach einem föderal organisierten Europa, die bereits vor rund 60 Jahren bei ihrer Gründung gestellt wurde, muss weiter Ziel der Europa-Union bleiben.
Nur ein europäischer Bundesstaat ist langfristig in der Lage, die anstehenden Probleme auf europäischer Ebene effizient zu lösen.
Ein solcher Bundesstaat könnte aus einem Zweikammersystem bestehen (ähnlich dem der USA):
1. ein direkt gewähltes europäisches Parlament bestehend aus Abgeordneten der zur Zeit 27 Nationalstatten
2. eine zweite Kammer bestehend aus je 1-3 Vertretern der Nationalstaaten (abhängig von der Größe des Landes).
Aufgabe der beiden Kammern ist die Verabschiedung von Gesetzen sowie die Wahl einer europäischen Regierung, die von einem Ministerpräsidenten geführt wird.
An der Spitze der EU sollte ein in unmittelbarer Wahl durch EU-Bürgerinnen und Bürger für 6 Jahre gewählter Präsident (Wiederwahl einmal möglich) stehen.
Die Vorteile einer solchen Lösung wären klare Verantwortlichkeiten und effiziente Strukturen, die europäische Politik aus einem Guss ermöglichten.
Solche klaren Strukturen würden es auch den Bürgerinnen und Bürgern Europas erleichtern, sich mit der EU zu identifizieren, insbesondere durch die Direktwahl des Präsidenten der Europäischen Union.
Ein solch verfasstes Europa sollte sich auf einige wesentliche Politikfelder beschränken, die unbedingt europäischer Lösungen bedürften:
a) gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
b) gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik
c) gemeinsame Integrationspolitik
d) gemeinsame Energiepolitik
e) gemeinsame Sozialpolitik
f) gemeinsame Sicherheitspolitik (Terrorbekämpfung).
Bei den anderen Politikfeldern, z.B. Bildungspolitik, Kulturpolitik, Verkehrspolitik etc. sollten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Nationalstaaten bzw. in föderal verfassten Nationalstaaten die Bundesländer und die Kommunen in Abstimmung mit der EU zuständig sein, was zu klaren Zuständigkeiten zwischen „Europa“ und den Nationalstaaten führen würde.
Wir sind selbstverständlich keine Utopisten, die glauben, dass ein solch föderal
verfasstes Europa in absehbarer Zeit zu erreichen sein wird, weil die Nationalstaaten noch nicht so weit sind, auf solch weit reichende Souveränitätsrechte zu verzichten.
Deshalb sollten in den nächsten Jahren verstärkt Überlegungen zu Verbesserungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Institutionen angestellt werden.
Wir sind der Auffassung, dass sich die EU mit dem Lissabon-Vertrag auf dem richtigen Wege befindet, ihre Entscheidungskraft zu stärken, indem sie sich durchgerungen hat, das strikte Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) auf das Mehrheitsprinzip umzustellen.
Das Mehrheitsprinzip muss mit der Zeit auf alle politischen Entscheidungen ausgedehnt werden, damit Europa mit einer Stimme spricht.
Was ist unsere Vorstellung von Demokratie und Europa? Wie können die Bürgerinnen und Bürger stärker beteiligt werden?
Unsere Grundforderung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU stärker an der Willensbildung und den Entscheidungen der EU beteiligt werden.
Europa ist für viele Bürgerinnen und Bürger noch zu abstrakt und hauptsächlich mit viel Bürokratie und Technokratie verbunden.
Die Parteien, der Bundestag und die Länderparlamente sowie die Medien, die über Europa berichten, müssen gewaltige Anstrengungen unternehmen, um „Europa“ mehr in das Bewusstsein der Menschen zu bringen.
Es müsste immer wieder aufgezeigt werden, wie positiv sich die europäische Integration vor allem auch für Deutschland ausgewirkt hat:
Frieden, Wohlstand, Reisefreiheit, Krisenbewältigung in der Finanzkrise.
Ganz deutlich müsste herausgearbeitet werden, dass ein Nationalstaat alleine nicht mehr in der Lage ist, die anstehenden Probleme zu lösen.
Es muss endlich aufhören, dass die EU als Sündenbock für alle Missstände hingestellt wird.
Die Schulen müssten verstärkt junge Menschen im Unterricht an Europa heranführen und deutlich machen, dass es für unser Land keine Alternative zu Europa gibt.
Europäische Organisationen, Verbände und Institutionen sind aufgefordert, einen breiten Dialog über europäische Fragen zu führen, um Menschen verstärkt mit dieser Thematik vertraut zu machen und auch die Kommunen als gelebter Ort der Demokratie müssen durch verstärkte Partnerschafts- und Bildungsarbeit den Europa-Gedanken immer wieder in ihrer Bevölkerung verankern.
Bei den Direktwahlen zum Europäischen Parlament müssen noch mehr Anstrengungen unternommen werden, um eine höhere Wahlbeteiligung zu erzielen und der Bevölkerung deutlich zu machen, dass vor allem über das Europäische Parlament ihre Anliegen und Anregungen aufgenommen werden.
Den Bürgern muss deutlich gemacht werden und sie müssen das Gefühl dafür bekommen, dass sie mit ihrer Stimme bei den Direktwahlen zum Europäischen Parlament etwas für Europa bewirken können.
Es ist zu begrüßen, dass die Rechte des Europäischen Parlamentes über die letzen Jahre hin beträchtlich erweitert wurden. Nach Lissabon entscheiden nun das Europäische Parlament und der Europäische Rat gleichberechtigt über die Europäische Gesetzgebung (ausgenommen Steuerpolitik).
Das Parlament wählt jetzt den Kommissionspräsidenten und sagt ja oder nein zu den einzelnen Kommissionsmitgliedern.
Welche institutionellen Reformen sind notwendig?
Im Lissabon-Vertrag ist auch eine Reform der Institutionen verankert. Wir müssen im Folgenden abwarten, wie deren Ausgestaltung sich entwickelt. Zu begrüßen ist sicherlich die Einführung eines neuen Präsidenten des Europäischen Rates (für 2 1/2 Jahre gewählt), was den Vorteil hat, dass an der Spitze mehr Kontinuität gewahrt wird.
Auch die Ausdehnung des Gesetzgebungsrechts des Europäischen Parlaments ist positiv zu werten (rund 75% der Gesetzgebung). Hier sollte das Ziel in den nächsten Jahren sein, die Gesetzgebungszuständigkeit des Parlaments auf alle Gebiete zu erweitern. Zu fordern ist auch ein legislatives Initiativrecht für das Europäische Parlament, was zurzeit ausschließlich bei der Europäischen Kommission besteht.
Bei zukünftigen Erweiterungen in der EU stellt sich die Frage, ob die EU-Kommission in der derzeitigen Form noch effizient arbeiten kann (je Land ein Kommissar). Es müsste gelingen, sich auf eine geringere Zahl von Kommissaren zu einigen, um eine effektive Arbeit der Kommission zu gewährleisten.
Wie soll das Verhältnis von Mitgliedsstaaten und EU künftig aussehen?
Das Verhältnis muss ganz eindeutig durch das Prinzip der Subsidiarität geprägt werden, d.h. dass die Aufgaben dort wahrgenommen werden, wo sie am besten und kostengünstigsten erfüllt werden können.
Es sollte ein klarer Aufgabenkatalog aufgestellt werden, welche Aufgaben vorrangig auf europäischer Ebene wahrgenommen werden sollen; wobei wir uns bewusst sind, dass die Interdependenzen der einzelnen Politikbereiche es schwierig machen, klare Abgrenzungen zu ziehen.
Unzweifelhaft gehören Politikfelder wie Außen- und Sicherheitspolitik, Wirtschafts- und Finanzpolitik, Klimapolitik, Energiepolitik, Integrationspolitik, Terrorbekämpfung, Armutsbekämpfung sowie die Grundzüge der Sozialpolitik zum europäischen Aufgabenbereich.
Andere Politikbereiche wie z.B. Kulturpolitik und Bildungspolitik gehören vorrangig in den Bereich der Mitgliedsstaaten.
Soll Deutschland stärker die Gesamtinteressen der EU formulieren oder seine eigenen Interessen stärker artikulieren?
In einer Europäischen Union von zurzeit 27 Staaten wird die Entscheidungsfindung immer in einem Kompromiss liegen. Deutschlands Aufgabe muss es selbstverständlich sein, seine eigenen Interessen und Vorstellungen mit in den Beratungsprozess einzubringen und zu versuchen, Mehrheiten für diese Ziele zu gewinnen. Unser Land muss jedoch auch bereit sein, Abstriche von seinen eigenen Vorstellungen hinzunehmen, wenn die Mehrheit der Unionsländer die Sachverhalte anders sieht und zu anderen Entscheidungen kommt.
Gemeinschaftspolitik erfordert von den einzelnen Staaten ein Geben und Nehmen. Die Gesamtinteressen der EU stehen oft nicht von vornherein fest, sondern müssen in einem Konsultationsprozess der beteiligten Staaten herausgearbeitet werden.
Deutschland sollte seine Interessen am Anfang des Beratungsprozesses immer klar artikulieren und versuchen, so viel wie möglich davon durchzubringen.
Es muss jedoch auch bereit sein, im Gesamtinteresse der EU, Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren, die ursprünglich nicht seinen
Vorstellungen entsprochen haben.
Auf welche (Zukunfts-)themen sollte sich die EU konzentrieren? Braucht sie zusätzliche Kompetenzen, sollte sie Kompetenzen wieder abgeben?
Zukunftsthemen für die EU sind ohne Zweifel eine aktive Friedenspolitik, Bekämpfung des Klimawandels, Kampf gegen den internationalen Terrorismus, weitsichtige Energiepolitik, Armutsbekämpfung. Hierbei handelt es sich um Themen, deren Lösung einen langen Atem, viel Kraft und Energie erfordern. Auch sind diese Probleme nationalstaatlich auf gar keinen Fall zu lösen und selbst die europäische Ebene alleine wird zu klein sein, um Lösungen für diese Fragen zu finden.
Damit Europa mit einer Stimme gegenüber den anderen Machtzentren der Welt (USA, China, Indien, Brasilien, Japan) sprechen kann, ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Nationalstaaten auf europäischer Ebene zwingend notwendig. Dies muss zwangsläufig auch zu einer Übertragung weiterer nationaler Souveränitätsrechte auf die Europäische Union führen. Will Europa nicht weiter an Bedeutung gegenüber den anderen Machtzentren der Welt verlieren, so muss es noch enger zusammenrücken, um mit einer Stimme zu sprechen.
Wie sieht eine faire und ausreichende Finanzierung der EU aus?
Der EU-Haushalt finanziert sich zurzeit zu 76% aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten. Weitere Einnahmen werden durch Zölle, Agrarabschöpfungen und Mehrwertsteuer-Eigenmittel erzielt.
Die Zusammensetzung der Einnahmen macht deutlich, dass die Mitgliedsstaaten den überwiegenden Anteil am Beitragsaufkommen leisten, womit ihre dominante Stellung deutlich sichtbar wird.
Aus Sicht der EU ist es verständlich, dass sie schon mehrfach Vorstöße unternommen hat, eigene Steuern zu erheben, um damit zwangsläufig die Abhängigkeit von den Mitgliedsstaaten zu verringern.
Solche Versuche stoßen regelmäßig auf deren strikte Ablehnung, weil sie u.a. befürchten, dass die Einführung einer „Europäischen Steuer“ zwangsläufig zu Lasten ihrer eigenen Steuereinnahmen führen würde; bei den klammen Kassen aller Mitgliedsstaaten ist kein Staat bereit, auf Steuereinnahmen zu verzichten.
Auch ist die Europäische Staatengemeinschaft noch nicht bereit, ihre Einflussmöglichkeiten auf die EU, die sie durch die überwiegende Finanzierung des EU-Haushaltes mit ihren Mitgliedsbeiträgen besitzt, aufzugeben.
Wir meinen, dass beim gegenwärtigen Stand der Integration die Chancen auf die Erhebung einer „Europäischen Steuer“ so gut wie aussichtslos sein werden. Nur ein Europäischer Bundesstaat wäre in der Lage, eigene Steuern zu erheben. (Karl-Jürgen Meyer)
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